Nutzungsbedingungen für Handwerker
1. Wer wir sind
MeterWert ist ein Angebot von Eric Lartz, Bungert 9, 53359 Rheinbach, Deutschland („MeterWert", „ich"). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Marktwert-Checks und der Vermittlungsunterstützung durch Handwerker („du"). Die Nutzung ist ab 18 Jahren möglich.
2. Was MeterWert macht
(1) Der Marktwert-Check gibt dir eine unverbindliche Einschätzung, was Fachkräfte mit vergleichbarem Profil in deiner Region verdienen. Sie beruht auf öffentlichen Daten und Angaben von Betrieben und ist kein Gutachten und keine Zusage.
(2) Auf deinen Wunsch suche ich Betriebe, deren Angebot zu deinen Angaben passt, und stelle dich dort vor.
3. Kostenlos für dich
Die Nutzung ist für dich kostenlos. Ich werde ausschließlich von Betrieben vergütet. Von dir verlange ich zu keinem Zeitpunkt eine Vergütung.
4. Keine Pflicht zum Wechsel
Du bist zu nichts verpflichtet. Du entscheidest selbst, ob du Angebote ansiehst, Gespräche führst oder eine Stelle annimmst.
5. Weitergabe nur mit deiner Zustimmung
Deine Angaben gebe ich nur an einen Betrieb weiter, wenn du dem für diesen Betrieb ausdrücklich zustimmst. Betriebe auf deiner Sperrliste kontaktiere ich nicht.
6. Deine Angaben
Bitte mach wahrheitsgemäße Angaben. Vor einer Vorstellung kann ich dich bitten, deine Qualifikation nachzuweisen, zum Beispiel durch ein Foto deines Gesellenbriefs.
7. Keine Garantie
Ich garantiere weder ein bestimmtes Gehalt noch eine Einstellung. Über eine Einstellung entscheidet allein der Betrieb, über die Annahme allein du.
8. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9. Beenden und Löschen
Du kannst die Nutzung jederzeit beenden und die Löschung deiner Daten verlangen, über den Link in deinem Report oder per E-Mail an support@meterwert.de. Ohne Kontakt lösche ich deine Daten automatisch nach 3 Monaten.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: 1. November 2026